Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) ist eine wichtige Regulierung zur Förderung der Elektromobilität in Deutschland. Es verpflichtet Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden, Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge bei Neubau oder größeren Renovierungen einzurichten.
Kunden in-store identifizieren und Customer Engagement nach dem Kauf erhöhen
Kontaktieren Sie uns für ein Erstgespräch oder eine unverbindliche Live-Demo. Unsere Experten präsentieren Ihnen, wie Sie das volle Marketing-Potential digitaler Kassenbons in Ihrem Unternehmen nutzen können und gleichzeitig Kosten und Bon-Müll sparen
Unverbindliche Demo anfordern
Über den Button "Jetzt starten" können Sie sich unverbindlich für den anybill Service anmelden. Die endgültige Aktivierung ist abhängig vom Kassensystem. Entweder ist die Funktion direkt nach abgeschlossener Registrierung des anybill Services in Ihrer Kasse verfügbar oder alternativ erfolgt die endgültige Freischaltung mit einem Klick durch Ihren Kassensoftwareanbieter.
In der Regel ist keine zusätzliche Hardware notwendig. Damit Ihre Kunden die digitalen Bons per QR-Code-Scan erhalten können, ist ein Kundendisplay die beste Wahl. Alternativ kann auch das Display auf dem Kartenzahlungsterminal genutzt werden.
Neben dem Wegfall der erzwungenen Bon-Ausdrucke und einem zeitgemäßen Kundenerlebnis bieten digitale Kassenbons auch die Möglichkeit, einen digitalen Kontaktpunkt zu Ihren Kunden herzustellen. So können Kunden auf andere digitale Kanäle wie beispielsweise einen Onlineshop hingewiesen und verlinkt werden, oder Sie können direkt zum Abonnieren des Newsletters oder Installieren Ihrer App animiert werden. Dadurch können Sie besser im Kontakt mit Ihren Kunden bleiben und eine bessere Kundenbindung erreichen.
Standardmäßig wird der Kassenbon in Form eines QR-Codes über ein Kundendisplay oder Terminal-Display angezeigt. Der Kunde scant diesen Code mit dem Smartphone und hat dann die Wahl, den Bon entweder direkt auf dem Smartphone zu speichern, in der Google- oder Apple-Wallet abzulegen oder per Email zu erhalten. Wenn es eine Händler-App gibt, kann der Bon auch dort abgelegt werden – manuell oder automatisch. Ganz neu ist der Belegerhalt per Zahlungsmittel. Dabei wird der Bon - nach einmaliger Aktivierung durch den Kunden - direkt mit der Zahlung per Bank- oder Kreditkarte übermittelt.
Anstatt standardmäßig alle Kassenbons auszudrucken, ersetzt die Anzeige der QR-Codes diesen Prozess. Kunden können nun den Bon digital per Smartphone-Scan erhalten, oder sie können auf die Mitnahme des Bons verzichten. In beiden Fällen wird kein Papier mehr gedruckt. Wenn der Kunde lieber einen klassischen Papierbon möchte, kann dieser auf Wunsch auch gedruckt werden. Kartenzahlungsbelege werden übrigens auch digital erzeugt, und alle üblichen Umtausch- oder Rückgabeprozesse können auch mit den digitalen Belegen erfolgen.