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Digitalisierung

2.3.22

Bewirtungsbeleg ausfüllen – jetzt einfach digital

Um neue Geschäftspartner besser kennenzulernen oder um neue Kund:innen willkommen zu heißen, ist ein Geschäftsessen oft der richtig Anlass. Egal ob das lange geplante Geschäftsessen im schicken Restaurant oder ein kurzfristiger Lunch im Bistro nebenan – bei solchen Gelegenheiten lassen sich Geschäftsbeziehungen nachhaltig stärken.Nach dem Essen ist vor der Bezahlung und somit vor dem Belegerhalt. Selbständige und Unternehmer:innen nehmen nach der Bezahlung gerne den Bewirtungsbeleg entgegen, um das Geschäftsessen auch steuerlich absetzen zu können. Dieser Bewirtungsbeleg ist heute noch ausgedruckt und aufgrund wichtiger Informationen länger als der herkömmliche Kassenbon. Doch der Bewirtungsbeleg lässt sich mit anybill jetzt auch ganz einfach digital ausstellen. Wir erklären, wie das funktioniert und wann man eigentlich einen Bewirtungsbeleg benötigt. Wann braucht man einen Bewirtungsbeleg?Um Kosten für ein Business-Lunch steuerlich absetzten zu können, muss ein Bewirtungsbeleg richtig ausgefüllt werden. Hierbei muss zwischen geschäftlichen und betrieblichen Bewirtungskosten unterschieden werden. Die geschäftlichen Bewirtungskosten beinhalten die Bewirtung von Geschäftspartner:innen und können zu 70% steuerlich abgesetzt werden. Werden nur Mitarbeitende ohne externe Partner:innen bewirtet, entspricht dies den betrieblichen Bewirtungskosten, welche zu 100% abgesetzt werden können. Um die Restaurant-Rechnung steuerlich geltend zu machen, reicht aber ein einfacher Kassenzettel nicht aus, deshalb muss ein Bewirtungsbeleg ausgestellt, ausgefüllt und unterschrieben werden.Next Level: Der digitale BewirtungsbelegDas Ausfüllen des Bewirtungsbelegs ist oftmals nicht so einfach: Manchmal lässt sich eine Vorlage direkt auf der Rückseite des Kassenzettels finden, manchmal muss diese auch extra bei den Restaurantmitarbeitenden angefragt werden. Der digitale Bewirtungsbeleg von anybill erleichtert diesen Prozess: Er kann mit der anybill Kassenbon-App oder ganz ohne App und direkt nach dem Erhalt ausgefüllt werden. Die Restaurantmitarbeitenden wählen im Kassensystem einfach aus, dass sie einen Bewirtungsbeleg ausgeben möchten. Als Kund:in scannt man wie gewöhnlich den QR-Code am Kundendisplay und der digitale Bewirtungsbeleg öffnet sich auf dem Smartphone. Dies erspart sowohl Kellner:innen, als auch Gästen das manuelle Ausfüllen des Belegs. Die einzige Voraussetzung hierfür ist, dass das Restaurant die Technologie von anybill in das bereits bestehende Kassensystem embedded hat.Bewirtungsbeleg ausfüllen – so geht’s!Egal ob digital oder auf dem Thermopapier – der Bewirtungsbeleg muss richtig ausgefüllt werden. In der digitalen Option mit dem Bewirtungsbeleg von anybill werden dir alle Felder nacheinander angezeigt, das heißt, dass du auf keinen Fall ein Feld vergisst. Besonders praktisch ist, dass Name und Adresse des Restaurants, Datum und Uhrzeit, sowie alle Angaben zu Speisen und Getränken und dem somit entstandenen Kosten schon im Kassenbon hinterlegt sind. Selbstständig musst du am Ende nur noch ausfüllen:Informationen zum/zur Rechnungsnehmer:inName des/der Gastgeber:in sowie der bewirteten PersonenAnlass der BewirtungUnterschriftWird noch kein digitaler Kassenbon und somit kein digitaler Bewirtungsbeleg angeboten, musst du dieselben Punkte wie im digitalen Bewirtungsbeleg ausfüllen. Dabei solltest du besonders beachten, dass dein Bewirtungsbeleg vollständig ist: Adresse und Name des Restaurants Datum, an dem die Bewirtung stattgefunden hatAngaben aller Speisen und Getränken inklusive deren PreiseTrinkgeld

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