Melde dich jetzt zum anybill Betatest hier an.
Heute werden manuelle Prozesse immer digitaler, um Technologiebrüche zunehmend zu vermeiden. Egal ob digitale Angebote, Gutscheine oder Treuekarten: Verbrauchende werden vermehrt mit digitalen Touchpoints erreicht und zum Kauf motiviert, scannen gelegentlich auch bei der Self-Checkout-Kasse ihre Produkte selbst ein, zahlen gerne auch mit der Karte oder per Smartphone, haben per se auch weniger reelle Berührungspunkte zu Händler:innen und – zack – schon bricht die digitale Customer Journey. Denn was passiert, ist alltäglich und passiert sekündlich auf der ganzen Welt: ein Kassenbon wird auf umweltschädlichem Thermopapier ausgedruckt und landet daraufhin auch noch häufig im Müll.
Ein weiterer digitaler Berührungspunkt zu Verbrauchenden, die Händler:innen für personalisierte Angebote, Coupons, Produktvorschläge, Retouren oder auch Rückruf-Aktionen nutzen könnten, bleibt ungenutzt und geht heute noch verloren. Die Lösung ist dabei der digitale Kassenbon, der den Technologiebruch direkt an der Kasse beseitigt. Der Kassenbon erscheint für Verbrauchende direkt in deren bevorzugten App oder auch als PDF in den eigenen Dateien – flexibel so, wie sich Verbrauchende den digitalen Bon wünschen.
Die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage des EHI Retail Institutes zeigen, dass aktuell 34 % der befragten Unternehmen den digitalen Kassenbon bereits an ihrer bestehenden Kasse ausgeben. Im Vergleich dazu waren es 2022 noch 23 %. Somit ein positiver Trend, der bestätigt, dass der digitale Kassenbon im Kommen ist. Das bestätigen auch 95 % der befragten Händler:innen, die den digitalen Kassenbon für ihr Unternehmen bereits planen (vgl. EHI 2022).
Laut einer Umfrage von Ethoca heben Kund:innen positiv hervor, zu 71% mit hoher Wahrscheinlichkeit den digitalen Kassenbon im Vergleich zum herkömmlichen Kassenbon für Rückgaben zu bevorzugen. Auch finden 67% von Kund:innen die Möglichkeiten für Angebote, Coupons und Rabatte, die der digitale Kassenbon ermöglicht, als sehr nützlich. 66% würden Loyalty Programme in Kombination mit dem digitalen Kassenbon nutzen und 61% geben an, dass sie sehr wahrscheinlich Garantietracking von gekauften Produkten nutzen würden (vgl. Ethoca report – digital receipts 2021).
anybill setzt dabei daran an, den digitalen Bonerhalt und -empfang flexibel zu ermöglichen, indem anybill alle technologischen Grundlagen bereitstellt, sodass der digitale Beleg in jeder gewünschten App oder Kundenaccount empfangen werden kann – egal ob die Händler-App, Banking-App oder als PDF im E-Mail-Postfach. Auf der Seite von Händler:innen wird ebenfalls die Technologie von anybill in bestehende Kassensysteme integriert, damit die digitale Belegausstellung und -entgegennahme reibungslos funktioniert.
Die Technologie von anybill bildet somit eine digitale Brücke zwischen der Ausstellung und Entgegennahme digitaler Kassenbons. anybill stellt dabei die Technologie zur Verfügung, welche in bereits bestehende Kassensysteme zur Ausstellung und auch in Frontends – wie z.B. Apps oder auch ohne App – zur Entgegennahme integriert werden kann.
anybill verfolgt nicht das Ziel, lediglich eine weitere App auf den Markt zu bringen, sondern anybill wird zu einem Ökosystem bzw. einer ganzen Infrastruktur für den „Connected Retail“ der Zukunft.
Neben zahlreichen Partner Apps, die das Modul von anybill integriert haben, zählt jedoch auch die eigene zur Produktpalette von anybill dazu. Diese wurde neu designed und erstrahlt im neuen Glanz und soll jetzt von freiwilligen User:innen getestet werden, um Learnings für die langfristige Vision von anybill zu generieren.
Denn langfristig – noch einmal zur Wiederholung – wird anybill zu einem Ökosystem bzw. einer ganzen Infrastruktur, welche den digitalen Kassenbon dorthin liefert, wo dieser auch gebraucht wird. Dabei soll es für den digitalen Belegerhalt keine Rolle mehr spielen, ob Verbraucher:innen eine von anybill unterstützte Mobile App aus dem Netzwerk oder eine andere Händler oder Banking App oder Wallet nutzen möchten.
anybill schreibt dem Verknüpfen von Apps & Services eine höhere Relevanz zu. Dabei ist ein großer Vorteil, dass das Kassenbon-Erlebnis für Nutzer:innen vollumfänglicher gestaltet wird. Der digitale Kassenbon rückt dabei vor und nach dem Einkauf in den Fokus und bildet somit einen ganzheitlichen Zyklus. Dabei ist der digitale Kassenbon per se nicht Gegenstand vor dem Einkauf, sondern das potenzielle Vernetzen und Verknüpfen zu anderen Apps & Services, um aus vielen einzelnen Apps, die der Nutzer schon installiert hat, ein großes System zu machen und beispielsweise Exports direkt in die Dritt-Apps zu ermöglichen. Dabei sind die Integration und Aktivierung in Partner Apps im Vorhinein entscheidend und eine vielversprechende Kontrolle und Übersicht der Ausgaben nach dem Einkauf.
„Wir wollen, dass der Kassenbonerhalt ein automatisierter Selbstläufer wird. Beispielsweise soll der Kassenbonerhalt zukünftig auch über Bezahlung mit Girocard oder über einfaches Scannen der Kundenkarte ermöglicht werden und schon bekommt man den digitalen Kassenbon direkt in die bevorzugten Apps ausgespielt. Wir ermöglichen eine globale Verwaltung und öffnen uns gegenüber Drittapps, in die man z.B. kinderleicht die Belege exportieren kann. Die neu designte App von anybill ermöglicht somit, Kassenbons zu erhalten, manuell einzutragen, zu verwalten, zu sortieren, zu verknüpfen und mit Dritten zu teilen.“, so Jana Janich, Product Owner bei anybill.
Mit der anybill App können ab sofort andere Apps und Services verknüpft werden. Die Verknüpfungen können zu jederzeit eingesehen und rückgängig gemacht werden. Dabei haben User:innen zu jeder Zeit immer die volle Kontrolle über die Verknüpfungen. Daraus resultiert, dass digitale Belege zur Weiterverarbeitung verwaltet und exportiert werden können. Dabei freut sich der Steuerberater über die digitalen Bons z.B. mithilfe der DATEV-Schnittstelle und Freunde freuen sich z.B. über fileee.
Über die anybill Map können Nutzer:innen noch einfacher einsehen, in welchen Stores es bereits digitale Kassenbons zu holen gibt und wie viele Stores täglich dazu wachsen.
Digitale Kassenbelege können übersichtlich in einer Liste eingesehen und in Pockets sortiert und kategorisiert werden. Diese Pockets oder auch einzelne Kassenbelege können ganz bequem mit Freund:innen und der Familie geteilt werden. Weiterhin können physische Kassenbons auch noch manuell erfasst werden, damit alle Ausgaben vollumfänglich im Ausgabenmanager getrackt werden können. Dabei erstrahlt auch der Ausgabenmanager mit dem neuen App Release im neuen Glanz.
Die neuen Features und das neue Design wollen von dir getestet werden. Werd ein Teil des Testings und genieße alle Vorteile der neuen anybill Funktionen noch vor der Veröffentlichung. Beeinflusse aktiv die Entwicklung der App und bringe dich mit eigenen Ideen und Vorschlägen ein.
Melde dich jetzt zum anybill Betatest hier an.
Wir verlosen unter allen, die am Betatest teilgenommen und den abschließenden Feedback-Fragebogen ausgefüllt haben, 3x 20 Euro Gutscheine von WUNSCHGUTSCHEIN plus 3x originale anybill Socken.
An der Verlosung nehmen automatisch alle Testenden teil, die auch den Feedback-Fragebogen ausfüllen. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht. Die exakte Laufzeit und weitere Konditionen werden per Newsletter an die Teilnehmenden versendet.
Wir freuen uns auf dein Feedback!
_______________________________________
Gewinnspiel Disclaimer und Teilnahmebedingungen
§ 1 Allgemeines
Die Teilnahme am Gewinnspiel vom anybill Beta Test Newsletter, ausgeführt durch die techreach GmbH – im Folgenden “anybill” genannt-, ist nur unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen möglich.
§ 2 Teilnahmevoraussetzungen
Teilnehmen können alle natürlichen und geschäftsfähigen Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren. Mitarbeiter:innen von anybill sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnahme ist nur innerhalb der im Newsletter genannten Frist möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§ 3 Gewinn
Der Preis wird, wie im Gewinnspiel ausgeschrieben, vergeben. Es entscheidet das Los unter Ausschluss des Rechtsweges. Eine Änderung oder Barauszahlung des Preises ist ausgeschlossen. Der/die Gewinner:in wird via via E-Mail von uns benachrichtigt. Meldet sich der/die Gewinner:in nicht binnen einer Frist von 72 Stunden, verfällt der Gewinn ersatzlos. Der Versand ist nur innerhalb der EU möglich.
§ 4 Haftung
Schadenersatzansprüche gegenüber anybill, die im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel stehen, sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, anybill hätte vorsätzlich oder grob fahrlässig gesetzliche Pflichten verletzt. Weiterhin übernimmt anybill keine Garantie dafür, dass unsere Website auf dem jeweiligen Teilnehmerrechner ordnungsgemäß funktionsfähig ist.
§ 5 Datenschutz
anybill gewährt im Rahmen des Gewinnspiels den größtmöglichen datenschutzrechtlichen Standard und beachtet alle diesbezüglich einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. anybill wird keine personenbezogenen Daten an Dritte weiterleiten, es sei denn dies ist nötig um die Preise an den/die Gewinner:in zu versenden. Adressdaten werden nie verkauft. anybill speichert die personenbezogenen Daten der jeweiligen Teilnehmer:in ausschließlich zum Zwecke des Gewinnspiels. Der/Die Teilnehmer:in erklärt hiermit ausdrücklich sein/ihr Einverständnis mit der Speicherung und Verwendung der mitgeteilten personenbezogenen Daten zu dem oben genannten Zweck.
§ 6 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder eine Regelungslücke bestehen, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen tritt eine Bestimmung, welche dem Vertragszweck und den gesetzlichen Bestimmungen am nächsten kommt.
§ 7 Gerichtsstand / anwendbares Recht
Bei Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht. Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der techreach GmbH vereinbart. Soweit der/die Teilnehmer:in keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder nach der Teilnahme den Wohnsitz ins Ausland verlegt, wird der Sitz von anybill ebenso als Gerichtsstand vereinbart.
§ 8 Auswahlverfahren
Die Gewinner werden mit einem Zufallsgenerator ausgewählt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.